Ab dem 1.September 2010 werden weitere 3000 Medikamente zuzahlungspflichtig. Hier muss der Versicherte bis zu 10 Euro berappen. Die Zuzahlung berechnet sich ja aus dem Verkaufspreis des Medikamentes und beträgt 10%, jedoch mindestens 5 Euro. Das heißt: kostet ein Medikament nur 3 Euro, so werden dem Patienten trotzdem 5 Euro berechnet, und die Kasse macht Kasse.
Der Grund dafür, dass diese 3000 Medikamente auf einmal zuzahlungspflichtig werden liegt darin, dass die Pharmafirmen die Preise für diese Medikamente erhöht haben. Somit erfüllen diese Medikamente nicht mehr die Bedingungen um Zuzahlungsfrei gestellt zu werden. Zuzahlungsfreiheit erlangt ein Medikament dann, wenn sein Preis mehr als 30% unter dem gesetzlich festgelegten Festbetrag liegt. Übrigens dürfen die Hersteller gemäß Gesetz alle 14 Tage die Preise ändern!
Diese Regelung betrifft Präparate aus allen Bereichen, angefangen vom Schmerzmittel bis zum Kreislauf- oder Magen Darm Mittel.
Bekanntlich muss jeder volljährige, der gesetzlich krankenversichert ist für seine vom Arzt verordneten Medikamente einen Beitrag leisten, die sogenannte Zuzahlung. Jedoch hat der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze festgelegt, sie Beträgt 2% des Bruttoeinkommens bzw. 1% bei chronisch erkrankten Patienten. Hat der Patient diese Grenze erreicht, so kann er sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Kinder und Jugendlich sind bis zum 18.Lebensjahr Grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit. Dabei besteht allerdings kein Anspruch auf ein bestimmtes Medikament, sondern nur auf das Präparat dessen Hersteller einen Vertrag mit der entsprechenden Krankenkasse hat. Legt der Patient Wert auf ein bestimmtes Medikament, welches nicht von den Kassen bevorzugt wird, so muss wieder in die Tasche gegriffen werden. Hier gibt es aktuell die Diskussion in der Kinderheilkunde um das Medikament Nurofen, ein Ibuprofen Präparat für Kinder, welches aber aufgrund seiner Zusammensetzung bei den Kleinen sehr gut wirkt und auf den Kindlichen Körper abgestimmt ist. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen tragen nur ein Standard – Ibuprofenpräparat. Verlangen die Eltern nach Nurofen, so müssen sie es bezahlen. Die Ausnahme ist natürlich das Kreuzchen im „aut idem“ Feld des Rezeptes.
Wer sich die hohen Zuzahlungen nicht leisten kann, sollte entweder seinen Arzt oder Apotheker gezielt nach einer zuzahlungsfreien Variante seines Wirkstoffes fragen oder aber Informationen im Internet einholen, dort finden sich Listen mit den Zuzahlungsfreien Präparaten.
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Hallo,
das mit der Zuzahlung bei Medikamenten die weniger als 5,- E kosten kann ja leicht umgangen werden. Der Hausarzt stellt ein Privatrezept aus. Dann ist nur der Preis für das Medikament zu entrichten, z.B 3,58 für Ass. Es braucht keine Zuzahlung von 5,- € bezahlt werden. Solche Tipp´s sollten in einem solchen Bericht schon gegeben werden.