Bio-Tattoos – dauerhafte Tattoos gelten als Körperverletzung: In dem Fall, dass ein drei bis sieben Jahre haltbares temporäres Tattoo (Bio-Tatto), nach sieben Jahren immer noch sichtbar ist, wird dieses als rechtswidrige Körperverletzung angesehen. Das Oberlandesgerichts Karlsruhe entschied hier schon am 22. Oktober 2008 (AZ: 7 U 125/08), dass der Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld und auch Schadensersatz hat.
Wird also bei dem Tätowieren nur die Einwilligung für ein Bio-Tattoo gegeben, stellt das setzen eines dauerhaften Tattoos eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Der Anspruch kann auch nach vielen Jahren noch geltend gemacht werden. Prinzipiell ist zu erkennen, dass es in dem Bereich noch einen Mangel an eindeutigen Regelungen gibt. So sammelt die dermatologische Uniklinik Regensburg in einer Online-Umfrage gesundheitliche Erfahrungswerte (http://www.tattoo-umfrage.de/) um die langfristigen Auswirkungen von Tätowierungen besser beurteilen zu können.
Auch in dem Tattoo Forum yourtattoo.de sind Beiträge zu diesem Thema zu lesen. Es ist ja nicht nur die Frage, ob ein temporäres Tattoo dauerhaft bleibt, sondern welche generellen gesundheitlichen Folgen ein Tattoo haben kann. Hier kann es z.B. erhebliche Unterschiede geben welche Farben verwendet werden.
Bei den Tattoo-Studios gibt es hier die “Guten” und die “Bösen”. Wer sich tätowieren lassen möchte, der sollte sich gut über die möglichen langfristigen Folgen informieren und das Tattoo-Studio sehr gewissenhaft wählen. Eindeutig besser fällt hier die Wahl auf Studios bei denen nicht jeder Kundenwunsch erfüllt wird, sondern vor der Behandlung eine ausgiebige Beratung stattfindet.
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[...] German one discusses ‘regular’ and ‘bio-tattoos’ and possible legal consequences if ‘bio-tattoos’ won’t disappear in their due [...]